Kupferstädter Gesamtschule


Anmeldung 5. Klasse

Flyer

Aktuelle Hinweise zum

Anmeldeverfahren 2024/2025

und

HSU (Herkunftssprachlicher Unterricht)


Anmeldezeiten - bitte unbedingt vorab telefonisch einen Termin vereinbaren!

Anmeldeverfahren 2024/2025



Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


wir freuen uns, dass Sie und Ihr Kind sich für unsere Schule entschieden haben. Sie sind herzlich eingeladen, Ihr Kind persönlich bei uns anzumelden. Bedenken Sie bei einer persönlichen Anmeldung die aktuellen Hygieneregeln. Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen möchten wir Sie auch über die kontaktlosen Möglichkeiten der Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule informieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung. 


1.     Kontaktlose Anmeldung: 

Füllen Sie das Anmeldeformular online aus und schicken dieses unterschrieben und zusammen mit allen weiteren Unterlagen per E-Mail an das Sekretariat infomb@kugesa.de

Sie drucken das ausgefüllte Anmeldeformular aus, unterschreiben dies, fügen alle weiteren Unterlagen in Kopie hinzu und schicken dies per Post an die Schule oder werfen alles in unseren Briefkästen entweder am Standort in der Breslauer Straße oder am Standort in Mausbach, Rektor-Soldierer-Weg, ein. Sie können ebenso alle Unterlagen in einem der Sekretariate nach Absprache abgeben.


2.      Persönliche Anmeldung: 

Vereinbaren Sie einen Termin in den Sekretariaten!

Danach möchten wir Sie darum bitten (sofern es Ihnen möglich ist), die bereits ausgefüllten Onlineformulare sowie alle weiteren Unterlagen zur Anmeldung mitzubringen, damit wir mehr Zeit für einen gemeinsamen Austausch haben werden.


Erforderliche Unterlagen:


  • Anmeldeschein (Original) und Passfoto des Kindes 
  • Kopie des Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Kopie der Geburtsurkunde, Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten
  • Kopie des Nachweises der Masernschutzimpfung
  • ggf. Kopie zum Sorgerechtsentscheid bzw. Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamer Sorge
  • unterschriebene Datenschutzvereinbarung (siehe Download unten)
  • unterschriebene Infektionsschutzbelehrung (siehe Download unten)
  • wenn ihr Kind nicht am Religionsunterricht teilnehmen soll, sondern an "Praktischer Philosophie", dann fügen Sie bitte eine formlose, schriftliche "Abmeldung vom Religionsunterricht" bei
  • Soll Ihr Kind am Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) teilnehmen, da Sie eine internationale Familiengeschichte haben und man daher zuhause in Deutsch und in mindestens einer weiteren Sprache spricht, können Sie ebenso das dazugehörige Anmeldeformular HSU ausfüllen.


Hier noch einmal unsere Adressen:

 

Breslauer Straße 1 

52222 Stolberg

02402 9975 610


Rektor-Soldierer-Weg 1
52224 Stolberg

02402 9065960

infomb@kugesa.de

 

Mit freundlichem Gruß

Claudia Kranz

Abteilungsleitung 1


zum Anmeldeformular Datenschutzvereinbarung Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz Elternbrief Anton

* Sie können das Formular direkt am PC/Tablet etc. ausfüllen und uns an infomb@kugesa.de mailen oder ausgefüllt ausdrucken und mitbringen - wenn das technisch nicht möglich ist (auch kein Problem) >> Dann bringen Sie bitte nach telefonischer Voranmeldung die oben gelisteten Dinge zur Anmeldung mit!


Information der Stadt Stolberg zu den Schülerfahrtkosten

HSU (Herkunftssprachlicher Unterricht)

Liebe Erziehungsberechtigte,


als Anlage zur Anmeldung finden Sie hier (Link) das Anmeldeformular zum herkunftssprachlichen Unterricht. Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig aufwachsen. Sollten Sie in Ihrer Familie also darauf Wert legen, dass Ihr Kind die Muttersprache auch im schulischen Umfeld erlernen kann, haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind hiermit dafür anzumelden. Dieses Angebot kann außerhalb unserer Unterrichtskernzeit stattfinden und kann sogar an einem anderen Schulstandort angeboten werden. In der Regel findet der Türkisch - und Arabischunterricht an unserer Schule statt. Die Anmeldung für den HSU ist verbindlich und gilt mindestens für ein Schuljahr. Sie verlängert sich automatisch und muss nicht zu jedem Schuljahr neu durchgeführt werden. Eventuelle Abmeldungen werden erst am Schuljahresende gültig. Nach regelmäßigem Besuch des herkunftssprachlichen Unterrichts legen Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe I eine Prüfung ab. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und bewertet sprachliche wie kulturelle Fähigkeiten, die im Unterricht erworben wurden.

 
Für den herkunftssprachlichen Unterricht gelten folgende Vorgaben:


  • Die Lehrpläne für den herkunftssprachlichen Unterricht bestimmen verbindliche sprachliche Lernziele.
  • Am Ende des Besuchs des herkunftssprachlichen Unterrichts nach Klasse 9 oder 10 steht eine Sprachprüfung – eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung kann eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen


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