So bewerten wir die Leistungen der Schülerinnen und Schüler:
Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
Auszug aus dem Kernlehrplan: Da im Pflichtunterricht des Faches Musik in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht".
Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.
Zu den Bestandteilen des Beurteilungsbereichs „Sonstige Leistungen im Unterricht“ zählen - ggf.
· praktische Beiträge im Unterricht (z. B. Musizieren, klangliche und musikbezogene Gestaltungen, szenisches Spiel, freiwillige Beiträge)
· mündliche Beiträge im Unterricht (z. B. Wiederholung und Vortrag der letzten Stunde, auch mit Hilfe des eigenen Hefters, Unterrichtsgespräch (Quantität und Qualität), kooperative Arbeitsformen, Kurzvorträge und Referate),
· schriftliche Beiträge (z. B. Portfolio, Hörprotokoll, Materialsammlung und -aufbereitung, Hefte/Mappenführung),
· kurze schriftliche Übungen,
· Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen Handelns (z. B. Recherche, Befragung, Erkundung, Präsentation)
Auszug aus dem Kernlehrplan: Im Fach Musik können im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ neben den handlungsbezogenen auch die musikalisch-ästhetischen Kompetenzen in ihren individuellen Ausprägungen berücksichtigt werden.
Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.